Das Bundeskabinett hat heute den bundesweit einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ab 1. Januar 2009 beschlossen. Wie vorgesehen, wurde vor der Beschlussfassung der Deutsche Bundestag von der Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung unterrichtet. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige Beteilung der Arbeitgeber. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.
(Pressemitteilung des BMG vom 29.10.2008)